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   LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04   

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https://dejure.org/2006,24000
LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04 (https://dejure.org/2006,24000)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2006 - L 12 KA 320/04 (https://dejure.org/2006,24000)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2006 - L 12 KA 320/04 (https://dejure.org/2006,24000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Möglichkeit der Erhebung von Verwaltungskosten auch auf gesondert abrechenbare Sachkosten - hier: Intraokularlinsen (IOL); Bedeutung des Äquivalenzprinzips im gesetzlichen Krankenkassenrecht; Verletzung des Kostendeckungsprinzips; Beitragsbemessung für an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 30.04.2003 - L 12 KA 145/01

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Gesamter Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04
    In den Urteilsgründen schloss sich das SG im Wesentlichen gemäß § 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) den Gründen der Widerspruchsbescheide an und verwies zudem auf die Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 29.01.2003 (Az.: L 12 KA 189/01) und vom 30. April 2003 (Az.: L 12 KA 145/01).

    Darin stellen die Bevollmächtigten der Kläger unter anderem klar, dass das Verfahren in Kenntnis der Urteile des Senats vom 29.01.2003 (L 12 KA 189/01) sowie vom 30.04.2003 (L 12 KA 145/01), in dem es ebenfalls um Sachkosten auf IOL gegangen war, weitergeführt werde.

    In diesem Sinne sei der Auffassung des erkennenden Senats in den Verfahren L 12 KA 145/01 und L 12 KA 189/01 entgegenzutreten, wonach der Vertragsarzt im Großen und Ganzen der KÄV einen Verwaltungsaufwand verursache, der dem Umfang der Praxis entspreche.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. April 2003 (L 12 KA 145/01) über diese Frage im vorgenannten Sinne entschieden.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. April 2003 (Az.: L 12 KA 145/01) für rechtlich zulässig erachtet.

    Hinzu kommt, dass bei Erstattungen, die - wie bei IOL - nicht auf dem EBM, sondern speziellen Verträgen beruhen, hier der "Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten und anderem in Zusammenhang mit ambulanten Operationen", ein vermehrter Kosten verursachender Aufwand bei Abschluss und Fortschreibung der Verträge anfällt, (vgl. Urteile des Senats vom 30. April 2003 - Az.: L 12 KA 145/01 - zu IOL - und vom 29. Januar 2003 - Az.: L 12 KA 189/01 - betreffend Sachkosten bei Herzschrittmachern).

    Der Senat hat eine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Erhebung von KÄV-Beiträgen auf die Erstattung von gesondert ausgewiesenen Sachkosten angenommen und, nachdem in der Sache L 12 KA 145/01 die Revision zurückgenommen wurde (Az.: B 6 KA 68/03 R), erneut die Revision zugelassen.

  • LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 189/01

    Erhebung von Verwaltungskostenanteilen auch auf gesondert abrechenbare

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04
    In den Urteilsgründen schloss sich das SG im Wesentlichen gemäß § 136 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) den Gründen der Widerspruchsbescheide an und verwies zudem auf die Urteile des Bayer. Landessozialgerichts vom 29.01.2003 (Az.: L 12 KA 189/01) und vom 30. April 2003 (Az.: L 12 KA 145/01).

    Darin stellen die Bevollmächtigten der Kläger unter anderem klar, dass das Verfahren in Kenntnis der Urteile des Senats vom 29.01.2003 (L 12 KA 189/01) sowie vom 30.04.2003 (L 12 KA 145/01), in dem es ebenfalls um Sachkosten auf IOL gegangen war, weitergeführt werde.

    In diesem Sinne sei der Auffassung des erkennenden Senats in den Verfahren L 12 KA 145/01 und L 12 KA 189/01 entgegenzutreten, wonach der Vertragsarzt im Großen und Ganzen der KÄV einen Verwaltungsaufwand verursache, der dem Umfang der Praxis entspreche.

    Hinzu kommt, dass bei Erstattungen, die - wie bei IOL - nicht auf dem EBM, sondern speziellen Verträgen beruhen, hier der "Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten und anderem in Zusammenhang mit ambulanten Operationen", ein vermehrter Kosten verursachender Aufwand bei Abschluss und Fortschreibung der Verträge anfällt, (vgl. Urteile des Senats vom 30. April 2003 - Az.: L 12 KA 145/01 - zu IOL - und vom 29. Januar 2003 - Az.: L 12 KA 189/01 - betreffend Sachkosten bei Herzschrittmachern).

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87

    Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04
    Typisierende und generalisierende Regelungen sind grundsätzlich möglich (vgl. BSG vom 3. September 1987, Az.: 6 RKa 1/87, Urteilsausdruck nach Juris Rdnr.16).

    Unzulässig ist, wenn von vornherein ein Überschuss angestrebt wird oder ein solcher dauernd entsteht (vgl. BSG vom 3. September 1987, Az.: 6 RKa 1/87, Urteilsausdruck nach Juris Rdnr.15).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2006 - L 12 KA 320/04
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann allerdings auch dann vorliegen, wenn im Wesentlichen Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerfGE 98, 365/385).
  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 169/08

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von

    Sie sei nicht verpflichtet, die auf die Erstattung von gesondert ausgewiesenen Sachkosten entfallenen Honoraranteile bei der Berechnung der Beiträge auszuklammern, denn die Vergütung "für ärztliche Tätigkeit" umfasse eben auch die Vergütung für Sachkosten (vgl. z. B. LSG Bayern, Urteil vom 09.08.2006 - L 12 KA 320/04).

    Sie verweise auf die Urteile des LSG Bayern vom 09.08.2006 - L 12 KA 320/04 - und des Bundessozialgerichts vom 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R -.

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